Notbetreuung

Wenn die Schule in das Unterrichtsmodul Szenario B (Unterricht mit geteilten Klassen, A- und B-Gruppen) fällt, bedeutet das, dass Ihr Kind von der Lehrerin/ dem Lehrer in eine Gruppe eingeteilt wird und nur jeden zweiten Tag zur Schule kommen darf. Einen genauen Plan erhält Ihr Kind von der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer. An den Tagen, an dem Ihr Kind keinen Unterricht hat, bieten wir eine Notbetreuung an. Für Fragen rund um die Notbetreuung haben wir für Sie einen FAQ-Bereich erstellt.


FAQ

Wer kann sein Kind zur Notbetreuung anmelden?

  • Familien, in denen mindestens ein Elternteil in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist,
  • bei besonderen Härtefällen, wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist,
  • bei drohender Kündigung oder ehrheblichen Verdienstausfall für mindestens einen Erziehungsberechtigten.

Welche Berufe sind systemrelevant?

  • Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich
  • Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
  • Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche
  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
  • Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung)
  • Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung)
  • Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel)
  • Informationstechnik und Tele-kommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
  • Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers)
  • Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV)
  • Entsorgung (Müllabfuhr)
  • Medien und Kultur, Risiko- und Krisenkommunikation einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse zuzurechnen sein
  • sonstige Härtefälle

Wie melde ich mein Kind zur Notbetreuung an?

Um Ihr Kind für die Notbetreuung anzumelden, rufen Sie bitte in der Schule unter: 04471-2633 an.

Damit Ihr Kind in der Notbetreuung aufgenommen wird, benötigen wir eine Bescheinigung des Arbeitgebers (diese kann in dringenden Fällen auch nachgereicht werden).

Wie lange wird mein Kind in der Notbetreuung betreut?

Ihr Kind wird von 08:00 Uhr bis 12:40 Uhr in der Notbetreuung betreut.

In dringenden Ausnahmefällen bieten wir eine Notbetreuung bis 15 Uhr an.

Welche Regeln muss mein Kind in der Notbetreuung beachten?

In der Notbetreuung gelten die gleichen Regeln wie in der Klasse:

  • Abstand halten!
  • kein Körperkontakt
  • Hände waschen: Zu Beginn, nach der Pause, vor dem Frühstück